Die Unternehmen, die an dem Gemeinschaftsstand ausstellen, können bis zu 70 % der Standkosten erstattet bekommen. Voraussetzung: Die Gründung der Firma darf nicht vor dem Jahr 2005 erfolgt sein, die Anzahl der Mitarbeiter muss unter 50 liegen. Der Jahresumsatz soll die Grenze von zehn Millionen Euro nicht überschreiten, die Geschäftsadresse muss in Deutschland sein. Außerdem müssen produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen präsentiert werden.
Als Beispiele, die bei der denkmal 2012 vorgestellt wurden, nennt die Projektdirektorin der Fachmesse Kersten Bunge-Njengué den weltweit ersten Arbeitsballon mit oberseitigem Arbeitsplatz, neuartige Kohlendioxid-Technologien zur Entgiftung von organischen Materialien und einen Feuchtigkeitsregulierungsputz, der schädliche Salze aus dem Mauerwerk entfernt.
Die Anmeldefrist für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand läuft noch bis 10. September 2014. Informationen zu weiteren Förderkriterien, Anmeldung und Preisen unter www.denkmal-leipzig.de/junge_unternehmen